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   VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977   

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https://dejure.org/2017,23694
VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977 (https://dejure.org/2017,23694)
VG Regensburg, Entscheidung vom 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977 (https://dejure.org/2017,23694)
VG Regensburg, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - RN 11 S 16.1977 (https://dejure.org/2017,23694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 8 Abs. 1 S. 1, Art. 8 Abs. 4, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3b; BGS/EWS § 10 Abs. 2 S. 1; AO § 130 Abs. 2
    Erhebung von Schmutzwassergebühren

  • rewis.io

    Erhebung von Schmutzwassergebühren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
    Auszug aus VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977
    Ernstliche Zweifel sind dann anzunehmen, wenn die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheids derart überwiegen, dass ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.4.2007, Az. 19 CS 07.400).
  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 CS 07.2380
    Auszug aus VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977
    Grundsätzlich ist in einem Eilverfahren, in dem nur eine kursorische Überprüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, von der Gültigkeit einer Norm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, welche die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.11.2007, Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.11.2018 - W 2 K 18.443

    Festsetzung von Schmutzwassergebühren

    Es handelt sich insoweit um ein typisches abgabenrechtliches Gefüge, wonach zur Vereinfachung eine typisierende Regelung greift, gleichwohl aber eine konkrete Ermittlung im Einzelfall ermöglicht wird (VG Regensburg, B.v. 6.2.2017 - RN 11 S 16.1977 - juris).
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