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VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayKAG Art. 8 Abs. 1 S. 1, Art. 8 Abs. 4, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3b; BGS/EWS § 10 Abs. 2 S. 1; AO § 130 Abs. 2
Erhebung von Schmutzwassergebühren - rewis.io
Erhebung von Schmutzwassergebühren
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977
- VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 CS 17.346
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
Auszug aus VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977
Ernstliche Zweifel sind dann anzunehmen, wenn die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheids derart überwiegen, dass ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.4.2007, Az. 19 CS 07.400). - VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 CS 07.2380
Auszug aus VG Regensburg, 06.02.2017 - RN 11 S 16.1977
Grundsätzlich ist in einem Eilverfahren, in dem nur eine kursorische Überprüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, von der Gültigkeit einer Norm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, welche die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.11.2007, Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.).
- VG Würzburg, 28.11.2018 - W 2 K 18.443
Festsetzung von Schmutzwassergebühren
Es handelt sich insoweit um ein typisches abgabenrechtliches Gefüge, wonach zur Vereinfachung eine typisierende Regelung greift, gleichwohl aber eine konkrete Ermittlung im Einzelfall ermöglicht wird (VG Regensburg, B.v. 6.2.2017 - RN 11 S 16.1977 - juris).